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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

§ 1 Allgemein

 

Die Leistungen und Angebote von Peter Regul „vipstone“ erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten für sämtliche künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.  Der Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Kunden (Gegenbestätigung) unter Hinweis auf dessen Geschäftsbeziehung wird widersprochen.  Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese für jeden einzelnen Auftrag schriftlich bestätigt werden. 

 

§ 2 Vertragsabschluss

 

Die Angebote von Peter Regul„vipstone“ sind freibleibend und unverbindlich. Ein wirksamer Vertrag kommt erst nach Bestellung des Auftraggebers/Kunden und der schriftlichen Auftragsbestätigung  durch Peter Regul „vipstone“ zustande. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.  Angaben in Prospekten, Katalogen und technischen Unterlagen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet wurden. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen behält sich Peter Regul „vipstone“ Eigentums-und Urheberrechte vor. Sämtliche Unterlagen dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise Dritten zugänglich gemacht oder außerhalb des Zwecks verwendet werden, zu dem sie dem Auftraggeber/Kunden übergeben wurden.

 

§ 3 Leistungsgegenstand

 

Peter Regul „vipstone“ verpflichtet sich, die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen auszuführen. Die Leistungen in der Auftragsbestätigung sind abschließend. Peter Regul „vipstone“ behält sich vor, den Leistungsinhalt jederzeit angemessen zu ändern, soweit der Auftraggeber/Kunden vor bzw. bei Vertragsschluss unvollständige bzw. unrichtige Informationen erteilt hat.

 

§ 4 Leistungszeitraum

 

Leistungstermine sind nur dann verbindlich, sofern diese von  Peter Regul „vipstone“ schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. 

Peter Regul „vipstone“ hat Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch bei  verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, gesetzliche Vorschriften, die nicht gewährleistete  An-und Abfahrt, eingeschränkte Lademöglichkeit mit den Fahrzeugen, usw.  Dies gilt ebenfalls, wenn die Ereignisse bei Vertragspartnern von Peter Regul „vipstone“ eintreten. 

 

§ 5 Pflichten des Auftraggebers/Kunden

 

Der Auftraggeber/Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche  behördliche Genehmigungen kostenfrei vorliegen. Davon unberührt bestehen das Vertragsverhältnis und die Pflichten des  Auftraggebers/Kunden gegenüber Peter Regul „vipstone“ fort.  Der Auftraggeber/Kunde hat Gewähr dafür zu bieten, dass die An -und Abfahrt, sowie die Baufreiheit uneingeschränkt gewährleistet sind.  Nimmt der Auftraggeber/Kunde die Leistung nicht innerhalb einer  Woche ab, so gilt die Abnahme als  erfolgt, soweit in der Anzeige auf die Fiktionswirkung hingewiesen wurde. Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer /Kunde die Abnahme verweigert, ohne dazu berechtigt zu sein.

 

§ 6 Zahlungsbedingungen

 

Der Auftraggeber/Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Entgelts, dass nach Leistungserbringung und  Rechnungslegung sofort fällig ist. Unabhängig davon ist Peter Regul „vipstone“  berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen und von der Zahlung seine Leistungserbringung abhängig zu machen. Preisänderungen bzw. die Vergütung zusätzlicher Leistungen behält sich  Peter Regul „vipstone“ vor, sofern sich beim Beschichtungsmaterial oder in der Verarbeitung Änderungen ergeben, die auf unvollständige bzw. unrichtige Angaben des Auftraggebers/Kunden zurückzuführen sind. Die Lieferung von Waren erfolgt ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt.

 

§ 7 Mängel 

 

Mängel an den Leistungen von Peter Regul „vipstone“  sind unverzüglich anzuzeigen.  Die Mangelbeseitigung erfolgt durch Nacherfüllung nach der Wahl  Peter Regul „vipstone“ in der Form der Nachbesserung oder Neuherstellung. Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit bzw. unerhebliche Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit stellen keine Mängel dar. Die vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich aus der Produktbeschreibung. Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung bzw.

übermäßiger Beanspruchung oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag  nicht vorausgesetzt sind.  Von dem Auftraggeber/Kunden gewünschte Garantien oder Zusicherungen bedürfen auch bei Folgegeschäften stets der schriftlichen Bestätigung. Die Mitarbeiter und Kooperationspartner sind nicht berechtigt, Garantien oder Zusicherungen zu erklären.

 

§ 8 Haftung

 

Die Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.  In allen anderen Fällen ist die  Haftung Peter Regul „vipstone“ für Schäden unabhängig von der Rechtsgrundlage ausgeschlossen, sofern die Haftung unter dem anwendbaren Recht nicht zwingend ist. Insbesondere haftet Peter Regul „vipstone“ nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn sowie sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers/Kunden. Der Haftungsausschluss und die Haftungsbegrenzung gilt auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen Peter Regul „vipstone“.

 

§ 9 Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand

 

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Peter Regul „vipstone“ und dem Auftraggeber/Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.  Soweit der Auftraggeber/Kunde bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Wolfratshausen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. 

 

§ 10 Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien werden eine dem Sinn  und Zweck der nichtigen Vereinbarungen an der nächsten kommenden Vereinbarung treffen. Nebenabreden, Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen der Schriftform.  Dies gilt auch für  die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.  

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